Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber gewerblichen Kunden (nachfolgend „Käufer“) im Sinne des § 14 BGB, insbesondere für Verkäufe, Dienstleistungen, Werklieferungen und Werkleistungen.

2. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftige Verträge, Lieferungen und Leistungen in der jeweils aktuell gültigen Fassung bei Bestellung. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten ausschließlich mit einer schriftlichen Anerkennung durch die AXXELLON GmbH. Das Schriftform-Erfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers Leistungen an ihn vorbehaltlos erfüllen.

3. Einzelvertraglich vereinbarte Bestimmungen mit dem Käufer haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten – auch auf unserer Homepage – Prospekte und Kataloge, die mit unseren Angeboten in Zusammenhang stehen und an denen wir uns ausdrücklich unsere Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte / Dienstleistungen und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.

2. Die Bestellung unseres Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches wir mit einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Bestellung in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen können. Sollte die schriftliche Auftragsbestätigung von der Bestellung des Käufers abweichen, stellt diese ein neues Angebot dar.

3. Nebenabreden oder mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die AXXELLON GmbH, wobei auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail zulässig ist.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Listenpreise und Preise in Angeboten sind freibleibend und verstehen sich exklusive Verpackung und Versand zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Uns durch Lieferanten berechnete US $ / € bedingte Kursabweichungen über 3% für in US $ bezogene Bauteile berechnen wir weiter und können somit den Preis bei Rechnungsstellung beeinflussen.

3. Die Rechnungen der AXXELLON GmbH sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind durch Überweisung zu leisten. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung akzeptiert und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Bei Neukunden sowie Lieferungen ins Ausland behalten wir uns eine Zahlung per Vorkasse vor.

4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist die AXXELLON GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 9 % (§ 288 Abs. 2 BGB) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

5. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die AXXELLON GmbH berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen oder Sicherstellung der Produkte zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Im Falle des Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit diese Forderungen seitens der AXXELLON GmbH vorbehaltlos und in Schriftform anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt wurden.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen, welche der AXXELLON GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen, im Eigentum der AXXELLON GmbH.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die AXXELLON GmbH über jeglichen Zugriff Dritter auf die Produkte, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Produkte unverzüglich zu informieren.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der AXXELLON GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die AXXELLON GmbH nimmt die Abtretung an. Die AXXELLON GmbH ist dabei berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

V. Lieferung, Gefahrtragung

1. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin von der AXXELLON GmbH schriftlich zugesagt wurde. Falls die Nichteinhaltung einer Lieferungs- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der AXXELLON GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, sind vereinbarte Lieferfristen neu zu vereinbaren. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate andauern wird, können sowohl der Käufer als auch die AXXELLON GmbH vom Vertrag zurücktreten.

2. Die Lieferung erfolgt ab Erfüllungsort. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und gegen Übernahme der Kosten, erfolgt der Versand der Waren (Versendungskauf). Die AXXELLON GmbH behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.

4. Die Waren werden unversichert versandt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

VI. Gewährleistung

1. Soweit Mängel, z.B. Produktionsfehler oder Beschädigungen, vorliegen, stehen dem Käufer nach Maßgabe der folgenden Regelungen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

2. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferten Produkte unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Bei der Lieferung oder zu einem späteren Zeitpunkt festgestellte Mängel sind binnen 14 Tagen unter genauer Beschreibung schriftlich gegenüber der AXXELLON GmbH anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Anzeige zur Fristwahrung genügt. Kommt der Käufer seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377, 381 HGB) nicht nach, gelten die gelieferten Waren als genehmigt.

3. Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, kann die AXXELLON GmbH nach ihrer Wahl eine mangelfreie Ersatzsache liefern oder nachbessern. Die AXXELLON GmbH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch keine Abnahmeverweigerung oder ein Rücktrittsrecht zu.

4. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr. Bei einer von der AXXELLON GmbH zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche zwei Jahre.

VII. Allgemeine Haftung

1. Schadensersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Käufer gegenüber der AXXELLON GmbH nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der AXXELLON GmbH. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

2. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung der AXXELLON GmbH der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden, höchstens jedoch auf die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung, begrenzt.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Gesellschaft.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des EU-Kaufrechts und des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

Stand: Juni 2022